Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von dem WERBESTUDIO HILD durchgeführten Aufträge und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung, Leistung, bzw. Nutzung des Bildmaterials zur Veröffentlichung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn sie werden vom WERBESTUDIO HILD schriftlich anerkannt. Durch Ausnahmen von diesen Bestimmungen entsteht kein Gewohnheitsrecht.
II. Überlassenes Bildmaterial
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial (Foto oder Fotodatei), egal in welcher Schaffensstufe es vorliegt.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.
Reklamationen einer Lieferung bzgl. Qualität oder Zustand des Bildmaterial sind innerhalb von 2 Tagen nach Empfang mitzuteilen. Die Sendung gilt sonst als ordnungsgemäß zugegangen.
III. Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Das Bildmaterial bleibt Eigentum des WERBESTUDIO HILD. Mit der vollständigen Bezahlung wird das einmalige Nutzungsrecht übertragen, zu dem vom Kunden angegebenen Zweck. Jede über diesen Zweck hinausgehende Nutzung (Vervielfältigung / Verbreitung analog oder digital) bedarf der vorherigen Zustimmung des WERBESTUDIO HILD. Darunter fällen zum Beispiel: Nachdrucke, Digitalisierung, Änderungen und Umgestaltung, Vervielfältigung, Wiedergabe im Internet, Weitergabe, …) Das Bildmaterial darf nicht ohne Genehmigung abgezeichnet, kopiert oder fotografiert werden. Die Nutzung erfolgt nur nach schriftlicher Freigabe mit Urhebervermerk („www.werbestudio-hild.de“), sodass eine zweifelsfreie Zuordnung des Bildes zum WERBESTUDIO HILD möglich ist. Um die Zusendung eines Belegexemplares wird gebeten.
Die vom WERBESTUDIO HILD erstellten Fotografien mit künstlerischem Anspruch, sind schutzfähige Werke. Es geht im Kern um den Schutz der kreativen, gedanklichen Leistungen oder der persönlichen, geistigen Schöpfungen (geistiges Eigentum) damit die Individualität und Originalität des Werkes gewahrt bleibt.
Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
Werden Fotografien, Video-Clips oder Videos für Kunden des WERBESTUDIO HILD von Shutterstock oder Adobe benutzt, z. B. für die Verwendung in dem Internetauftritt des Kunden, so kauft das WERBESTUDIO HILD das Nutzungsrecht und erhält dafür eine Lizenz.
Somit werden nur Bilder mit klaren und sicheren Nutzungsrechten verwendet. Kostenlose Bilder werden nicht benutzt. Das WERBESTUDIO HILD übernimmt keine Haftung für eventuelle Verstöße des Nutzungs- oder Urheberrechts, da oft nicht geprüft werden kann, von wem das ursprüngliche Bild ist und ob der Verlag es weitergeben darf. Jegliche Forderungen von möglichen Urhebern werden nicht akzeptiert, sondern an den Kunden weitergegeben.
Sollte eine Partnerschaft zwischen dem WERBESTUDIO HILD und seinem Kunden enden, so dürfen alle Fotografien aus Stock-Verlagen nicht mehr weiter genutzt werden. Laut AGB der Verlage erlischt die erteilte Lizenz umgehend.
IV. Haftung
Das WERBESTUDIO HILD ist nicht haftbar für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Textinhalte und die sich daraus ergebenden Sinnzusammenhänge.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computersysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen auf den neusten Stand zu halten. Das WERBESTUDIO HILD haftet nicht für Schäden, die durch Viren in Zusammenhang mit Datenlieferungen auftreten.
V. Vertragsstrafe / Schadensersatz
Bei jeder unberechtigten Nutzung, wie z. B.
- Weitergabe des Bildmaterials
- Veränderung des Bildmaterials
- unvollständiger oder nicht zuordnungsfähiger Urhebervermerk
kann eine Vertragsstrafe bis zum fünffachen des Nutzungshonorars erhoben werden.
VI. Honorar
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten, Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und externe Studiomieten sind sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf des WERBESTUDIO HILD nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem WERBESTUDIO HILD ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
- Storno ab dem 15.Tag nach der Vertragsvereinbarung: 30%
- Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50%
- Storno ab 2 Tagen vor dem gebuchten Termin 100 % der vereinbarten Gesamtsumme,
auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. - Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
Unsere Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
VII. Lieferzeiten und Reklamation
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
VIII. Lieferfristüberschreitung
Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
IX. Schlussbestimmungen
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bielefeld
Stand: 05/2014