Neue Erkenntnisse für die Barrierefreiheit
Neue Erkenntnisse für die Barrierefreiheit: Was jetzt für Websites zählt
Was 2025 für Websites gilt – BFSG, WCAG 2.2 und Leichte Sprache
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den aktualisierten WCAG 2.2 ist Barrierefreiheit für viele digitale Angebote zur Pflicht geworden. Entscheidend sind zwei Fragen: Bin ich betroffen? Und was bedeutet „barrierefrei“ überhaupt?
Wer ist betroffen?
Unternehmen mit elektronischen Dienstleistungen für Verbraucher: Das BFSG verpflichtet Anbieter digitaler Services wie Online‑Shops, Kontakt- und Anfrageformulare, Buchungs- oder Kundenportale, Rückruf-Buttons und ähnliche Funktionen – sofern die Unternehmen mindestens 10 Mitarbeitende haben oder mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz erzielen.
Hinweis zu kleineren Betrieben
Kleinere Betriebe, die ausschließlich Informationen wie Referenzen, Teamfotos oder ihre Firmenphilosophie präsentieren und keine elektronischen Dienstleistungen anbieten, fallen nach aktueller Einordnung nicht unter die BFSG‑Pflicht, sofern sie die Schwellen (≥10 Mitarbeitende oder >2 Mio. Euro Umsatz) nicht überschreiten.
Was bedeutet „barrierefrei“ im Web?
Barrierefreiheit heißt: Digitale Inhalte sind für möglichst viele Menschen zugänglich – unabhängig von Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder Verstehen. Maßstab sind die WCAG (seit Ende 2024 in Version 2.2) mit vier Grundprinzipien:
- Wahrnehmbar: Ausreichender Kontrast, skalierbarer Text, Alternativtexte für Bilder/Medien
- Bedienbar: Tastaturbedienung, sichtbare Fokuszustände, keine „Fallen“
- Verständlich: Klare Sprache, konsistente Navigation, verständliche Formulare
- Robust: Sauberes, semantisches HTML; Kompatibilität mit Screenreadern und gängigen Endgeräten
Leichte Sprache – Verständlichkeit als Schlüssel
Leichte Sprache senkt Hürden beim Verstehen: kurze Sätze, alltagsnahe Wörter, klare Struktur. Besonders im Gesundheits- und Sozialwesen erhöht sie Sicherheit und Vertrauen und ergänzt die technischen WCAG‑Kriterien („verständlich“).
Warum jetzt handeln – auch ohne formale Pflicht
Barrierefreiheit ist mehr als nur ein gesetzliches Muss – sie eröffnet Unternehmen und Organisationen neue Wege, ihre Zielgruppen zu erreichen und allen Menschen einen einfachen Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Unsere neuesten Erkenntnisse zeigen, wie wichtig eine konsequente Umsetzung barrierefreier Maßnahmen im Webdesign ist – für mehr Reichweite, bessere Nutzererlebnisse und eine stärkere Markenpräsenz.
Rechtssicherheit: Für betroffene Unternehmen sind barrierefreie digitale Angebote verpflichtend; Verstöße können behördliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Bessere Nutzererfahrung: Klarere Inhalte und zugängliche Bedienung reduzieren Abbrüche – gut für Patienten, Klientinnen und Kundschaft.
Sichtbarkeit und Marke: Zugängliche, verständliche Websites stärken Vertrauen und zahlen indirekt auf bessere Rankings ein.
Was wir für Sie tun
Wir begleiten Sie gerne auf dem Weg zu einer barrierefreien Online-Präsenz und unterstützen Sie dabei, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes 2025 erfolgreich umzusetzen.
- Einordnung, ob Ihr Unternehmen unter die BFSG‑Pflichten fällt – inkl. Prüfung von Funktionen und Schwellen (Mitarbeitende/Umsatz)
- WCAG‑orientierte Kurzanalyse ohne Technikflut
- Umsetzung in WordPress: z. B. Kontrast-/Schrift-/Zeilenabstand-Optionen, Link‑Hervorhebung, Lesemaske, Graustufen; strukturierte Überschriften und Alternativtexte
- Inhalte in Leichter Sprache für zentrale Seiten
Sie möchten wissen, wie barrierefrei Ihre Website bereits ist?
Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin mit unserem Team oder fordern Sie unseren kostenlosen Barrierefreiheits-Check an!






Diesen Beitrag teilen