Nächste Abmahnwelle droht!
Ihre Website benutzt Cookies.
Doch ist Ihr verwendeter Cookie-Banner noch datenschutzkonform?
Wir klären auf.
Was sind überhaupt Cookies?
Cookies sind Textdateien, die von Internet-Browsern auf den Endgeräten von Nutzern (Computer, Tablet, Smartphone etc.) gespeichert werden.
Cookies enthalten einen personifizierten Code, der das Identifizieren der Nutzer ermöglicht.
Sie bewegen sich nicht frei im Internet, sondern werden nur auf dem Endgerät der Nutzer gespeichert, wenn diese Ihre Internetseite aufrufen.
Cookies fügen dem Computer keinen Schaden zu und stören nicht beim Surfen im Netz.
Es gibt unterschiedliche Arten, Funktionen und Kategorien von Cookies:
Erst- und Drittanbieter-Cookies:
Ein First-Party-Cookie (Erstanbieter-Cookies) wird immer nur von der besuchten Domain generiert / gespeichert. Das können beispielsweise funktionale Session-Cookies sein.
Third-Party-Cookies (Drittanbieter-Cookies) werden durch eine andere Webseite erzeugt und ausgewertet. Meist handelt es sich um nicht-notwendige Tracking- und Werbe-Cookies. Indirekt oder direkt stehen die Daten also Partnern des eigentlich erst zweiten Anbieters zur Verfügung. Gefährlich sind aber auch solche Cookies nicht.
Gültigkeit der Cookies:
Session-Cookies: laufen ab, wenn die aktuelle Sitzung beendet wird.
Dauerhafte Cookies: werden für eine bestimmte Zeit auf Ihrem Endgerät gespeichert und dann gelöscht. Diese Cookies können jedes Mal erneuert werden, wenn Sie eine Internetseite erneut besuchen oder mobile Dienstleistungen verwenden, die Cookies anwenden. In manchen Fällen können von Cookies gesammelte Daten das Identifizieren von Individuen ermöglichen, beispielsweise durch deren IP-Adresse.
Cookies-Kategorien:
Notwendige Cookies (keine Zustimmungspflicht, da unerlässliche Erstanbieter-Cookies)
Notwendige (Essenzielle) Cookies sind kleine Textdateien oder Informationen, die für den Betrieb einer Website erforderlich sind. Ohne diese Cookies ließen sich weder die Funktionen einer Internetseite noch die Website selbst korrekt darstellen. Sie dienen beispielsweise dazu, den Warenkorb eines Onlineshops abzuspeichern und zu verhindern, dass dieser während des Surfens auf anderen Unterseiten des Shops verloren geht, bevor der Nutzer den Kauf abschließen kann.
Funktionale Cookies (keine Zustimmungspflicht, da unerlässliche Erstanbieter-Cookies)
Funktionale Cookies sind teilweise notwendige Cookies, ermöglichen aber auch weiterführende Funktionen und erhöhen die Nutzerfreundlichkeit, indem sie beispielsweise den eingegebenen Standort, Formulardaten oder Schriftarten speichern. Sie verbessern also die Nutzererfahrung und sammeln Informationen lediglich anonymisiert.
Performance-Cookies (Zustimmungspflichtig über Opt-In-Verfahren)
Performance-Cookies messen die Leistung einer Website (z. B. Ladezeit, Funktionsweise in verschiedenen Browsern). Außerdem geben sie dem Webseitenbetreiber Aufschluss darüber, ob Nutzer Fehlermeldungen erhalten. Sämtliche Informationen sind anonymisiert und nicht personenbezogen.
Tracking-Cookies und Analyse-Cookies (Zustimmungspflichtig über Opt-In-Verfahren)
Tracking-Cookies, wie sie beispielsweise durch den Webanalysedienst Google-Analytics gesetzt werden, erkennen, wie sich ein Benutzer auf der Website verhält, ob er Ihre Website das erste Mal besucht, erneut aufruft, welche konkreten Handlungen er auf Ihrer Website ausführt, wie lange er sich auf einer Page aufhält und mit welchem Browser und Endgerät er surft.
Tracking-Cookies (Marketing-Cookies) (Zustimmungspflichtig über Opt-In-Verfahren)
Tracking-, Werbe- und Targeting-Cookies haben den Zweck, Nutzern zum Surfverhalten passende Werbeangebote auszuspielen. Die Cookies werden im Browser des Users gesetzt, um ein sessionübergreifendes Tracking zu ermöglichen. Da die Cookies – sofern sie nicht gelöscht werden – dauerhaft im Browser (Client) gespeichert werden, spricht man auch von clientseitigem Cookie-Tracking.
(Quelle: e-recht24.de)
Kurz gesagt: Ein Cookie-Banner ist dafür da, dass der User eine Einwilligung geben muss, ob Textdateien (Cookies) auf dem Endgeräte abgespeichert werden dürfen.
Werden Cookies auf Ihrer Website verwendet, die über ein veraltetes Cookie-Banner angekündigt werden, riskieren Sie einen Verstoß gegen die DSGVO!
Um Ärger, Abmahnungen und Anwaltskosten zu vermeiden, raten wir daher, ein rechtskonformes Cookie-Banner auf Ihre Website setzten zu lassen.
Mit der Installation und der Einrichtung eines kostenpflichtigen Plugins auf Ihrer Website können Sie diesen Ärger vermeiden.
Unser Angebot:
Einmalige Installation,
Einbindung der verwendeten Cookies,
einfügen des aktuellen Passus zu Cookies in Ihrer Datenschutzerklärung
250,00 Euro zzgl. MwSt.
Jährlich 39,00 Euro zzgl. MwSt.
Dabei achten wir nicht nur darauf, dass der User seine individuellen Einstellungen vornehmen kann, sondern auch auf eine klare und verständliche Gestaltung im CI Ihres Unternehmens.
Mit dem rechtskonformen Cookie-Banner erhalten Sie die Möglichkeit, weitere Funktionen datenschutzkonform auf Ihrer Seite einzubinden.
Z. B. könnten Sie YouTube-Videos und Google Maps wieder rechtskonform auf Ihrer Website einbinden oder sogar die aktuellsten Instagram-Beiträge vollautomatisch und mit direkter Verlinkung zu Ihrem Instagram-Profil auf Ihrer Website darstellen.
Alle Nutzer, die über das Opt-In-Verfahren den entsprechenden Cookies zustimmen, werden diese Inhalte angezeigt.
Alle, die abgelehnt haben, sehen stattdessen ein Hinweis, dass diese Funktion aufgrund der persönlichen Einstellungen deaktiviert ist.
Technisch wird im Fall der Ablehnung die Verbindung zum Dritt-Anbieter unterbrochen und somit keine Cookies erstellt und gespeichert.
![](https://www.werbestudio-hild.de/wp-content/uploads/cookiebanner.jpg)
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